30. Juli 2025

Budgetbegleitgesetz 2025: Die wichtigsten Neuerungen

Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde veröffentlicht und umfasst nachstehende wichtige Änderungen für die betriebliche Praxis:

  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2025 bis zu € 1.000,00 pro Arbeitnehmer möglich (§ 124b Z. 478 EStG). Lesen Sie hier mehr.
  • Verdreifachung des Pendlereuros von € 2,00 auf € 6,00 jährlich (pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte).
  • Erhöhung der e-Card-Gebühr von € 14,65 auf € 25,00, erstmals anwendbar für November 2025. Ab November 2026 muss außerdem auch Pensionisten bzw. den im folgenden Quartal in Pension gehenden Personen eine e-Card-Gebühr abgezogen werden.
  • Erweiterte Datenangabe bei der SV-Anmeldung: Ab 01.01.2026 muss die Anmeldung zur Sozialversicherung auch Angaben über das „Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit“ umfassen. Arbeitszeitänderungen während eines Dienstverhältnisses müssen hingegen nicht gemeldet werden.
  • Schrittweise Anhebung des Korridorpension-Mindestalters von 62 auf 63 Jahre. Außerdem erfolgt eine stufenweise Erhöhung der für die Korridorpension erforderlichen Anzahl an Versicherungsjahren von 40 auf 42.
  • Geringfügigkeitsgrenze wird für 2026 eingefroren (Aussetzung der Valorisierung)
  • Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit während Arbeitslosigkeit ab 2026: Die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird ab 01.01.2026 massiv eingeschränkt. Ausnahmen gibt es u.a. für Langzeitarbeitslose und bereits mindestens 26 Wochen ausgeübte Geringfügigkeit vor Arbeitslosigkeit.
  • Einfrieren (Aussetzung der Valorisierung) der im FLAG enthaltenen veränderlichen Werte (insbesondere Familienbeihilfen) für 2026. Dasselbe gilt im Bereich des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und des Familienzeitbonusgesetzes.

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