17. September 2026
Neuer Familienbonus Plus ab 01.01.2027
Die Aufteilung des Familienbonus Plus in wird ab 2027 neu ausgestaltet. Die bisherigen Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus stehen künftig nur noch insoweit zur Verfügung, als das Kind das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein anderes Kind, welches das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im gleichen Haushalt lebt. Die Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus sind in diesen Fällen – wie bisher – die Folgenden: Entweder die beiden Anspruchsberechtigten beantragen jeweils den halben Familienbonus Plus oder ein Anspruchsberechtigter beantragt den ganzen Familienbonus Plus und der andere Anspruchsberechtigte beantragt keinen Familienbonus Plus.
Danach gilt: Entweder der Familienbonus Plus wird im Verhältnis von 75 % für den Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner und zu 25 % für den anderen Antragsberechtigten aufgeteilt oder die beiden Anspruchsberechtigten beantragen – wie bisher – den Familienbonus Plus jeweils zur Hälfte. Mit der neuen Aufteilung des Familienbonus Plus (75 % und 25 %) sollen die Rahmenbedingungen dahingehend modifiziert werden, dass der Anreiz, Menschen in Beschäftigung zu bringen, maßgeblich verstärkt wird.
Für getrennt lebende Eltern gelten geänderte Aufteilungsmöglichkeiten, wenn für das Kind im jeweiligen Monat der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Ein Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, ist einem Kind gleichgestellt, das das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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