12. August 2026

Neue Trinkgeldpauschalen & Buschenschank

Seit 1. Juli 2026 gelten für Beschäftigte in Buschenschankbetrieben erstmals bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen. Die Regelung orientiert sich an den bereits bestehenden Pauschalen im Hotel- und Gastgewerbe und gilt für Arbeiter/innen, Angestellte, Lehrlinge und Pflichtpraktikantinnen.

Die monatlichen Trinkgeldpauschalen betragen 65 Euro für Beschäftigte mit Inkasso, 45 Euro für Beschäftigte ohne Inkasso sowie 20 Euro für Lehrlinge und Pflichtpraktikant/innen. Die Pauschalbeträge werden in den kommenden Jahren schrittweise angehoben und ab 2029 jährlich valorisiert.

Für Teilzeitkräfte oder Dienstnehmerinnen, die nur an einzelnen Tagen arbeiten, wird das Trinkgeld aliquot entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet.

Das Trinkgeldpauschale ist auch bei Abwesenheiten bis zu einem Monat (z.B. Krankenstand, Urlaub) zu berücksichtigen.

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