28. September 2026

Neue Regelungen für Telearbeit- und Arbeitsplatzpauschale ab 2027

Aus budgetären Erwägungen entfallen ab 2027 für Arbeitnehmer das Telearbeitspauschale und im betrieblichen Bereich das große und kleine Arbeitsplatzpauschale.

Bisher konnten zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Arbeitgeber bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag steuerfrei ausbezahlen. Dies warfür höchstens 100 Telearbeitstage im Jahr möglich. Somit konnten bis zu 300 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei belassen werden.

Die Geltendmachung von Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar bis zu insgesamt € 300,- (Höchstbetrag pro Kalenderjahr) ist weiterhin möglich. Der bisher erforderliche Nachweis von zumindest 26 Telearbeitstagen im Kalenderjahr sowie die Pflicht zur Erfassung der Telearbeitstage im Lohnzettel entfallen.

Die darauf Bezug nehmende Regelung in der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten soll entsprechend der gesetzlichen Änderung adaptiert werden.

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