20. Oktober 2026

Elternteilzeit: Was ist neu?

Arbeitnehmer, die Teilzeitbeschäftigung im Sinne des MSchG bzw. VKG („Elternteilzeit“) begehren, haben die gesetzliche Bandbreite zu beachten: Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss um mindestens 20 % reduziert werden und darf 12 Stunden nicht unterschreiten. Diese Bandbreitenvorgabe gilt sowohl für Anspruchselternteilzeiten und soll missbrauchsverdächtige Elternteilzeitanträge zurückdrängen.

Beachte: Ungeachtet der Bandbreitenregelung kann aber auch eine bloße Lageänderung der Arbeitszeit (Verschiebung der Zeiteinteilung ohne Änderung des Arbeitszeitausmaßes) geltend gemacht werden. Hierfür gibt es also keine Bandbreite (kein Mindestausmaß für die Arbeitszeitverschiebung). Somit kann es sein, dass eine vollzeitbeschäftigte Person eine kündigungsgeschützte Arbeitszeitänderung ohne jegliche Arbeitszeitreduktion in Anspruch nimmt. In diesem Fall müsste man eigentlich eher neutral von „Elternzeit“ (und nicht von „Elternteilzeit“) sprechen.

Der Arbeitgeber kann auf Arbeitszeitreduktion gerichtete Elternteilzeitbegehren, die außerhalb der Bandbreite liegen, ohne weitere Begründung ablehnen. Wenn der Arbeitgeber aber freiwillig auf ein solches Begehren einsteigt (z.B. Arbeitszeitreduktion von 40 auf 38 Stunden), liegt dennoch eine (kündigungsgeschützte) Elternteilzeit vor.

Für die erforderliche 20 %-Reduktion ist die letzte „reguläre“ Arbeitszeit maßgeblich. Auf eine allenfalls vorangehende Elternteilzeit für ein früheres Kind kommt es somit nicht an – andernfalls würde sich bei aufeinander folgenden Elternteilzeiten für mehrere Kinder die Arbeitszeitbandbreite immer weiter „hinunterschrauben“.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!