20. Mai 2026

Mitarbeiterprämie 2026 – steuerfrei, aber mit Spielregeln

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Ministerialentwurf in Begutachtung geschickt, der u.a. die Möglichkeit vorsieht, im Zeitraum Juli bis Dezember 2026 steuerfreie Mitarbeiterprämien von bis zu € 500,00 pro Arbeitnehmer auszuzahlen. Damit würde der maximal steuerfreie Betrag gegenüber dem Jahr 2025 halbiert werden. Bemerkenswert ist, dass dieselben umständlichen Formalvoraussetzungen gelten sollen, wie sie bei der Mitarbeiterprämie 2024 maßgeblich waren.

Relevant: Die Regelungsgrundlagen

Für die Steuerfreiheit von Mitarbeiterprämien 2026 soll demnach erforderlich sein, dass die Zahlung auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht, wobei als solche ausschließlich die folgenden Regelungsgrundlagen anerkannt werden:

  1. Kollektivvertrag;
  2. Betriebsvereinbarung aufgrund einer kollektivvertraglichen Ermächtigung;
  3. Betriebsvereinbarung mit der Gewerkschaft, sofern auf Arbeitgeberseite kein kollektivvertragsfähiger Vertragsteil existiert;
  4. falls kein Betriebsrat besteht: Vereinbarung für alle Arbeitnehmer/innen, die entweder aufgrund einer kollektivvertraglichen Ermächtigung beruht oder wegen des Fehlens eines KV-fähigen Vertragsteils auf Arbeitgeberseite abgeschlossen wird.

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