2. November 2022
Telefonische Krankmeldung nur für Covid-19-Erkrankte
Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt nur für COVID-19-Erkrankte und nicht für andere Krankheiten. Das Gesundheitsministerium bestätigte dies gegenüber der APA entgegen anderslautenden Presseaussendungen der Ärztekammer.
In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.
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