25. Februar 2025
Steuertermine im März 2025
Steuertermine März 2025
Fristen & Fälligkeiten im März
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im März 2025 für Sie zusammengefasst.
Am 15.3.2025 sollten Sie die Entscheidung treffen, …
… ob monatliche oder vierteljährliche UVA
Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 2024 € 100.000 überschritten hat, sind zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz unter € 100.000, sind die UVA vierteljährlich einzureichen. Eine freiwillige monatliche UVA-Abgabe ist möglich. Das Wahlrecht wird ausgeübt, indem fristgerecht für den ersten Voranmeldungszeitraum (z.B. für den Monat Jänner 2025) die UVA bis zum 15.3.2025 dem Finanzamt übermittelt wird. Andernfalls ist für den Voranmeldungszeitraum 1.Quartal 2025 die UVA bis zum 15.5.2025 einzureichen.
Haben die Umsätze des Unternehmers im vorangegangenen Jahr (2024) den Betrag von € 55.000 nicht überschritten und ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung (oder wird eine allfällige Vorauszahlung rechtzeitig gezahlt), so besteht für den Unternehmer keine Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung.
Am 17.3.2025 sind ua fällig:
- Umsatzsteuer Vorauszahlung für Jänner 2025
- Lohnsteuer für Februar 2025
- Dienstgeberbeitrag für Februar 2025 zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2025
- Normverbrauchsabgabe für Februar 2025
- Kapitalertragsteuer für Jänner 2025 gem. §93 Abs.3 i.V.m. §96 Abs.1 Z3 EStG
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe Februar 2025
- Werbeabgabe für Jänner 2025
Am 31.3.2025 ist fällig:
- PV-Beiträge erwerbstätiger Pensionisten an PV
Für ein monatliches Entgelt bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024: € 1.036,88) übernimmt der Bund die PV-Beiträge von 10,25 %. Liegen mehrere Dienstverhältnisse vor und wird dadurch dieser Betrag überschritten, hat für darüber hinausgehende Beitragsteile der Versicherte selbst zum 31.3. des Folgejahres den PV- Beitrag an die PV zu entrichten.
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