4. April 2022
Steuertermine
Steuertermine April 2022
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten! Wir haben die wichtigsten Steuertermine für Sie zusammengefasst.
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt. Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine im April 2022 zusammengefasst.
Am 15.4.2022 sind ua fällig:
- Umsatzsteuer Vorauszahlung für Februar 2022
- Normverbrauchsabgabe für Februar 2022
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Februar 2022
- Werbeabgabe für Februar 2022
- Digitalsteuer vom Entgelt für Onlinewerbung für Februar 2022
- Kapitalertragsteuer gem 96 Abs 1 Z 1 lit d EStG (Überlassungseinkünfte, ausgenommen Dividenden, Bankzinsen und Stiftungszuwendungen) für Februar 2022
- Kapitalertragsteuer gem 96 Abs 2 Z 2 EStG (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten) für Februar 2022
- Lohnsteuer für März 2022
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für März 2022
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2022
- Kommunalsteuer für März 2022
COVID-Zuschüsse Fristen
Ausfallsbous III
Der Ausfallsbonus III ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und muss mindestens € 100 betragen. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus aufgrund der Deckelung noch verringern.
Die Höhe der Ersatzrate ist von der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens abhängig und beträgt zwischen 10 % und 40 %.
FRIST: | Ausfallsbonus III | Vergleichszeitraum | beantragbar ab | beantragbar bis |
November 2021 | November 2019 | 16.12.2021 | 9.3.2022 | |
Dezember 2021 | Dezember 2019 | 16.1.2022 | 9.4.2022 | |
Jänner 2022 | Jänner 2020 | 10.2.2022 | 9.5.2022 | |
Februar 2022 | Februar 2020 | 10.3.2022 | 9.6.2022 | |
März 2022 | März 2019 | 10.4.2022 | 9.7.2022 |
Verlustersatz III
Die Antragstellung auf Gewährung der ersten Tranche des Verlustersatz III ist ab dem 10.2.2022 bis zum 9.4.2022 möglich. Ab dem 10.4.2022 kann die Auszahlung der zweiten Tranche beantragt werden. Der Antrag auf Auszahlung der zweiten Tranche ist bis spätestens 30.9.2022 zu stellen. Im Zuge der Beantragung der zweiten Tranche bzw bis spätestens 30.9.2022 hat auch die Endabrechnung zu erfolgen.
Härtefallfonds
Der Härtefallfonds wurde im Rahmen der Phase 4 für Zeiträume bis zum 31.3.2022 verlängert. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Härtefallfonds ist ein Umsatzrückgang von 30 % im November und Dezember 2021 und 40 % im Jänner, Februar und März 2022. Die Ersatzrate beträgt 80 % des Nettoeinkommensentgangs zzgl € 100. Der Zuschuss aus dem Härtefallfonds ist mit € 2.000 pro Kalendermonat (Betrachtungszeitraum) gedeckelt. Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021 mindestens € 1.100, ab Anfang 2022 dann mindestens € 600. Die Frist läuft bis 2. Mai 2022.
Beratung und Auskunft per Telefon
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