11. Dezember 2019
Steuerspartipps zum Jahresende: Vorsteuerabzug für Elektro-Fahrräder und Sachbezug
Der Vorsteuerabzug für E-Fahrräder steht erst ab 1.1.2020 zu, weshalb eine Anschaffung nicht durch das Christkind sondern erst durch die Heiligen-Drei-Könige zu erwägen ist. Demgegenüber steht der Nachteil des Verlusts der Abschreibung im Jahr 2019. Ebenfalls erwähnenswert: Dienstnehmer, denen ein E-Fahrrad für (auch) private Nutzung zur Verfügung gestellt wird, haben keinen Sachbezug zu versteuern.
Vorsteuerabzug bei Anschaffung von Elektroautos
Die Kosten von Elektroautos sind für alle Unternehmer vorsteuerabzugsfähig. Darunter fallen auch die Stromkosten und die Kosten für Stromabgabestellen. Der volle Vorsteuerabzug steht allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal € 40.000 brutto zu. Zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu. Aber Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht von den Begünstigungen der reinen Elektroautos umfasst.
Unser Tipp
Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an.
Neu ab 2020 und unser Tipp
Der Vorsteuerabzug für E-Fahrräder steht erst ab 1.1.2020 zu, weshalb eine Anschaffung nicht durch das Christkind sondern erst durch die Heiligen-Drei-Könige zu erwägen ist. Demgegenüber steht der Nachteil des Verlusts der Abschreibung im Jahr 2019. Ebenfalls erwähnenswert: Dienstnehmer, denen ein E-Fahrrad für (auch) private Nutzung zur Verfügung gestellt wird, haben keinen Sachbezug zu versteuern.
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