28. Juli 2023

Pendlerpauschale

Bitte beachten Sie, dass die vom Gesetzgeber aus Anlass der Teuerungswelle befristet beschlossene Anhebung der Pendlerpauschale (für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023) mit 30.06.2023 abläuft.

Da eine gesetzliche Verlängerung der Regelung nicht geplant ist, treten ab Juli 2023 wieder die „alten“ Pendlerwerte in Kraft. Dadurch wird bei jenen Arbeitnehmern, die in der Gehalts- und Lohnabrechnung ein Pendlerpauschale berücksichtigt bekommen, das Netto ab Juli 2023 wieder geringer.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums – erfahren Sie hier mehr.

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