31. Januar 2025

ORF-Beitrag im betrieblichen Bereich

Wann beginnt bzw. endet die ORF-Beitragspflicht?

Die ORF-Beitragspflicht beginnt im betrieblichen Kontext mit dem 1. Jänner des darauffolgenden Jahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war. Es ist keine Registrierung notwendig, da dem ORF die Kommunalsteuerdaten des Bundesministeriums für Finanzen des Vorjahres übermittelt werden und somit die zu verrechnenden Beiträge ermittelt werden.
Bei Betriebsgründungen ist der ORF-Beitrag im ersten Jahr rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten und gemeinsam mit dem ORF-Beitrag des darauffolgenden Jahres zu bezahlen.
Die Beitragspflicht endet auf Antrag mit Ablauf des Jahres, in dem in einer Gemeinde die letzte Betriebsstätte geschlossen wurde. Ein solcher Antrag ist bis zum 15. April des Folgejahres zu stellen. Wenn kein Antrag abgegeben wird, endet die Beitragspflicht erst im Folgejahr.

Wer ist vom ORF-Beitrag im betrieblichen Bereich betroffen?

Jeder Unternehmer hat je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, den ORF-Beitrag zu entrichten. Voraussetzung für das Anfallen des ORF-Beitrags ist, dass im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt wurde.

Wie hoch ist der ORF-Beitrag?

Die Höhe des ORF-Beitrags hängt vom Bundesland ab. Der ORF-Beitrag beträgt in allen Bundesländern € 15,30 pro Monat und je nach Bundesland sind monatliche Länderabgaben vorgesehen. Zusätzlich zu den € 15,30 werden in der Steiermark noch € 4,70, in Kärnten und im Burgenland € 4,60 und in Tirol € 3,10 als Landesabgaben in Rechnung gestellt. In den Bundesländern Salzburg, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg werden keine Landesabgaben verrechnet.

Im betrieblichen Bereich gibt es nach dem ORF-Beitragsgesetz eine Staffelung, mit der festgelegt wird, wie oft der ORF-Beitrag zu entrichten ist. Die Bemessungsgrundlage ist hierbei die Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangen Kalenderjahr an Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind. Als Arbeitslöhne zählen insbesondere Löhne, Gehälter, Sonderzahlungen, Sachbezüge, Zulagen und Zuschläge. Als Dienstnehmer gelten auch freie Dienstnehmer und wesentlich Beteiligte.

Die Staffelung sieht nun folgendermaßen aus:

  • Bis zu einer Summe der Arbeitslöhne von bis zu 1,6 Millionen Euro muss ein ORF-Beitrag entrichtet werden,
  • Bis 3 Millionen Euro müssen 2 ORF-Beiträge entrichtet werden
  • Bei Arbeitslöhnen bis zu 10 Millionen Euro 7 ORF-Beiträge
  • Bis zu 50 Millionen Euro 10 ORF-Beiträge
  • Bis zu 90 Millionen Euro 20 ORF-Beiträge
  • Über 90 Millionen Euro 50 ORF-Beiträge

Ein Unternehmer hat je Kalenderjahr maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten.

Wie erfolgt die Festsetzung?

Der ORF-Beitrag im betrieblichen Bereich wird einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr in Form einer Zahlungsaufforderung festgesetzt. Der mittels Zahlungsaufforderung festgesetzte ORF-Beitrag ist binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig, SEPA-Lastschriftmandate sind zulässig.

Welche Strafen drohen bei fehlender Zahlung des ORF-Beitrags?

Wenn der ORF-Beitrag nicht gezahlt wird, können rückständige Beiträge mit einem Säumniszuschlag von 10% belastet werden. Es ist jedoch unter begründeten Fällen, wie wirtschaftliche Verhältnisse, zulässig, dass eine Abstattung in Raten erfolgt.

Gibt es Befreiungen vom ORF-Beitrag?

Befreiungen im Zusammenhang mit dem ORF-Beitrag gibt es nur

  • bei Unternehmen, die nicht der Kommunalsteuer unterliegen (z.B. Ein-Personen-Unternehmen) oder
  • bei Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind (z.B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, etc.).

Zudem gibt es noch den Fall, wenn Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dies ist zB bei Einzelunternehmen der Fall, die kommunalsteuerpflichtig sind, jedoch der Betrieb sowie der Hauptwohnsitz an der gleichen Adresse sind. In so einem Fall ist keine zusätzliche private Registrierung notwendig und es muss nicht für die idente Adresse zweimal der ORF-Beitrag bezahlt werden. Wenn so ein Fall zustande kommt, muss man diesbezüglich einen Antrag auf Ausnahme von der ORF-Beitrags-Pflicht stellen.

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