31. Januar 2025
Meldepflicht für neue Selbstständige
Bei Überschreiten der Versicherungsgrenze (2024: 6.221,28 Euro pro Jahr bzw 2025: 6.613,20 Euro pro Jahr) ist ein Strafzuschlag von 9,3% (gem. § 35 Abs 6 GSVG) zu leisten. Um dies zu vermeiden müssen neue Selbstständige ein Überschreiten spätestens innerhalb von acht Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides melden.
Es empfiehlt sich eine Meldung an die SVS bereits bei Einreichung der Steuererklärung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Klientenbetreuer. Vielen Dank.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!
