31. Januar 2025

Meldepflicht für neue Selbstständige

Bei Überschreiten der Versicherungsgrenze (2024: 6.221,28 Euro pro Jahr bzw 2025: 6.613,20 Euro pro Jahr) ist ein Strafzuschlag von 9,3% (gem. § 35 Abs 6 GSVG) zu leisten. Um dies zu vermeiden müssen neue Selbstständige ein Überschreiten spätestens innerhalb von acht Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides melden.

Es empfiehlt sich eine Meldung an die SVS bereits bei Einreichung der Steuererklärung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Klientenbetreuer. Vielen Dank.

Beratung und Auskunft per Telefon

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