20. Mai 2021
Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber
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<p>Ab 01.07.2021 kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.</p>
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<p>Wurde bereits vom Arbeitgeber ein Jobticket für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, ist dieses auch weiterhin begünstigt. </p>
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<p>Die Begünstigung der übernommenen Kosten gilt auch für Wochen-, Monats-, Jahreskarten, die für das gesamte Bundesgebiet ausgestellt sind, wobei der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten (z.B. jenen für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte) übernommen hat. </p>
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<p>Zu beachten ist jedoch, dass die Begünstigung erst ab der Verlängerung der Jahreskarte gilt. Besitzt ein Arbeitnehmer beispielsweise bereits eine Jahreskarte mit Gültigkeitszeitraum 1.9.2020 bis 31.8.2021 und wird diese mit Wirksamkeit ab 1. September 2021 verlängert, ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ab der Verlängerung begünstigt. Für Juli und August 2021 kann keine Begünstigung in Anspruch genommen werden.</p>
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<p>Grundsätzlich darf die vom Arbeitnehmer erworbene Karte auch übertragbar sein. Wenn dafür allerdings Zusatzkosten anfallen, sind nur jene Kosten nach § 26 Z 5 EStG 1988 begünstigt, die für eine nicht übertragbare Karte zu leisten sind.</p>
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<p>Der Arbeitnehmer hat die Rechnung über den Kauf der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte dem Arbeitgeber vorzulegen, der diese wiederum dem Lohnkonto beizugeben hat. </p>
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<p>Wurde vom Arbeitgeber bisher ein Fahrtkostenzuschuss auf Basis der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte gezahlt und werden an dessen Stelle die Kosten für ein Ticket eines öffentlichen Verkehrsmittels übernommen, liegt insoweit keine Gehaltsumwandlung vor.</p>
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<p>Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung, kann nur für jene Strecke ein Pendlerpauschale beantragt werden, die NICHT davon umfasst ist.</p>
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<p>Eine begünstigte Wochen-, Monats-, Jahreskarte kann auch für Dienstreisen verwendet werden, sofern keine zusätzlichen Fahrtkostenersätze für die von der Karte umfassten Strecken geleistet werden. </p>
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<p>Ist die Jahreskarte nach Beendigung des Dienstverhältnisses noch gültig und wurden Kosten für einen Gültigkeitszeitraum nach der Beendigung vom Arbeitgeber übernommen, ist der Kostenersatz anteilig entsprechend dem weiteren Gültigkeitszeitraum als Vorteil aus dem Dienstverhältnis mit Zufluss im Kalendermonat der Beendigung zu versteuern.</p>
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<p>Am Lohnkonto und am Jahreslohnzettel ist die Höhe der übernommenen Kosten für das Jobticket sowie die Anzahl der Monate anzuführen. </p>
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<p>Die Kosten des Jobtickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Lohnnebenkosten (Kein DB, kein DZ, keine KommSt).</p>
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