13. Februar 2026

Konkurrenzklausel 2026: Wie setze ich wirksam eine Entgeltgrenze?

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für die Anwendung einer Konkurrenzklausel bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jahr 2026 sind folgende Entgeltgrenzen relevant:

  • Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw. 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: € 3.927,- (inkl. aliquoter Sonderzahlungen)
  • Abschluss der Vereinbarung nach dem 28. 12. 2015: € 4.620,- (exkl. aliquoter Sonderzahlungen)
  • Wurde die Konkurrenzklausel vor dem 17. 3. 2006 (Angestellte) bzw. 18. 3. 2006 (Arbeiter) abgeschlossen, ist deren Wirksamkeit von keiner Entgeltgrenze abhängig.

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