6. Mai 2020
Keine Verjährung bei abgeleiteten Abgabenfestsetzungen
der Verjährungsfrist eingereicht wurde. Die Einreichung der Steuererklärung gilt gem BAO als Antrag auf Festsetzung, welcher einzig und allein einen abgeleiteten Bescheid auslösen kann. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung eines abgeleiteten Bescheids sieht die BAO nicht vor.
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