14. Dezember 2022
Erinnerung: Bekanntgabe Homeoffice Tage 2022
Der Arbeitgeber muss in den Lohnunterlagen seit 2021 erfassen, an welchen Tagen seine Arbeitnehmer im Homeoffice sind. Die Anzahl der Homeoffice-Tage muss sowohl am Lohnkonto als auch am Jahreslohnzettel (L16) angeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Homeoffice-PauschaIe ausbezahlt oder nicht.
Die Pflicht des Arbeitgebers, die Homeoffice-TagesanzahI am Jahreslohnzettel anzugeben, hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung des Arbeitnehmers zur Geltendmachung allfälliger Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar überprüfen kann.
Vergessen Sie daher bitte nicht, Ihrer Klientenbetreuerin die Homeoffice Tage bis Ende des Jahres zu melden.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!