27. Oktober 2026
Gewinnfreibetrag 2027: Änderungen bei begünstigten Wertpapieren
Mit Jahresbeginn 2027 kommt es zu einer wesentlichen Änderung beim Gewinnfreibetrag: Bestimmte Wertpapiere können künftig nicht mehr zur Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen werden. Unternehmer sollten daher noch vor Jahresende prüfen, welche Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung für 2026 bestehen.
Gewinnfreibetrag: Steuerliche Begünstigung für Unternehmer
Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu und beträgt bis zu 15 % des Gewinns, maximal jedoch € 46.400 pro Jahr.
Für Gewinne bis € 33.000 wird der Grundfreibetrag von 15 %, somit maximal € 4.950, automatisch berücksichtigt. Bei höheren Gewinnen kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, sofern entsprechende begünstigte Investitionen vorliegen.
Dazu zählen insbesondere neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie bisher auch bestimmte begünstigte Wertpapiere.
Begünstigte Wertpapiere ab 2027 ausgeschlossen
Bis Ende 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds, die als Deckungswertpapiere für Pensionsrückstellungen zugelassen sind, zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags verwendet werden.
NEU ab 2027: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, entfällt diese Möglichkeit. Begünstigte Wertpapiere können in diesem Zeitraum nicht mehr für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag herangezogen werden.
Investitionen in begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter bleiben weiterhin möglich.
Wertpapierkäufe für 2026 rechtzeitig durchführen
Wer den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für das Jahr 2026 noch durch begünstigte Wertpapiere ausschöpfen möchte, sollte die erforderlichen Schritte frühzeitig setzen.
Die angeschafften Wertpapiere müssen spätestens am 31. Dezember 2026 auf dem Wertpapierdepot verbucht sein. Zudem müssen sie ab dem Anschaffungszeitpunkt grundsätzlich mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen gewidmet werden.
Tipp: Es empfiehlt sich, den voraussichtlichen steuerlichen Jahresgewinn bereits bis Mitte Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater zu ermitteln. So kann rechtzeitig festgestellt werden, ob und in welcher Höhe zusätzliche Investitionen zur optimalen Nutzung des Gewinnfreibetrags erforderlich sind.
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