26. März 2025

Feiertagsarbeitsentgelt – Abschaffung der Steuerfreiheit?

Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung ausgesprochen, dass das für Arbeitsleistungen an einem gesetzlichen Feiertag gebührende Feiertagsarbeitsentgelt nicht als Feiertagszuschlag im steuerlichen Sinn zu werten ist, sondern schlicht als steuerpflichtiger Grundlohn zählt.

Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts scheidet die Steuerfreiheit gemäß § 68 Abs. 1 EStG aus demnach aus.

Die Entscheidung hat offenbar auch beim Bundesministerium für Finanzen ein Umdenken ausgelöst. Es zeichnet sich ab, dass sich das Finanzministerium dem BFG-Erkenntnis anschließen wird – eine entsprechende Publikation auf der BMF-Homepage soll zeitnah erfolgen.

Lohnsteuernachzahlungen für die Vergangenheit könnten neben dem hinkünftig niedrigeren Netto des Arbeitnehmers die Folge sein. Angesichts der staatlichen Budgetkrise ist zu befürchten, dass die Finanzverwaltung ihre Vollzugspraxis künftig vermehrt auch in anderen Themenbereichen verschärfen könnte.

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