15. Oktober 2021

Arbeitsrecht

ERINNERUNG – Längere Kündigungsfristen für Arbeiter ab 01.10.2021

Die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten trat mit 1. Oktober 2021 in Kraft.

Ausnahme für Saisonbranchen

Die neue gesetzliche Regelung legt fest, dass in Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, weiterhin kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden können.

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