13. März 2024

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Energiekostenzuschuss Update

Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den „normalen“ Energie­kostenzuschuss nicht in Betracht. Diese Organisationen sind dennoch von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Aus diesem Grund wurde ein Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geschaffen, sodass diese Organisationen weiterhin unbelastet ihre unverzicht­baren Leistungen für die Gesellschaft erbringen können.

Energiekostenzuschuss für NPO

Förderbar sind Non-Profit-Organisationen sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions­gemeinschaften. Die förderbare Organisation muss nachweisbar zumindest seit dem 31.12.2021 bestehen bzw vor dem 1.1.2022 errichtet worden sein. Ausgenommen sind politische Parteien, Kapital- oder Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar min­dest­ens 50% der Anteile halten, beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors, Pensionskassen sowie Organisationen, bei denen die förderbaren Energiemehrkosten von Ländern oder Gemeinden direkt abgegolten werden.

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

 

förderfähiger Zeitraum Antragsfenster
1.1.2022 bis 31.12.2022 22.1.2024 bis 30.6.2024
1.1.2023 bis 31.12.2023 1.7.2024 bis 31.12.2024

 

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für durch nicht-unternehmerische Tätigkeiten entstandene Energiemehrkosten. Die Höhe der Förderung beträgt:

 

Zeitraum Förderintensität
1.1.2022 bis 31.12.2022 30% der Energiemehrkosten
1.1.2023 bis 31.12.2023 50% der Energiemehrkosten

 

Definition Energiekosten

Die Energiemehrkosten sind Kosten für betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl, sofern die Kosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung der NPO getragen werden. Die Kosten für Benzin und Diesel müssen des Weiteren in der Buchhaltung der förderwerbenden Organisation ausgaben­wirksam im Förderzeitraum erfasst sein.

Höhe der Förderung

Die maximale Förderhöhe beträgt für die Phasen 1 und 2 insgesamt € 500.000 je NPO. Beantragen mehrere verbundene Organisationen die Förderung, steht ihnen gemeinsam einmal der maximale Betrag zu. Die Förderuntergrenze beträgt € 800 (Förderhöhe, nicht Mehrkosten!). Kosten für die Antragstellung werden in Höhe von € 500 bei einer Zuschusshöhe von bis zu € 15.000 gefördert.

 

Energiekostenzuschuss für NPO jetzt beantragen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich via https://www.ekz-npo.at/.

Achtung: Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags sind von einem Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder Bilanzbuchhalter festzustellen.

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