28. Juni 2024

Anträge für die Energiekostenpauschale 2

Energiekostenpauschale 2

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

ACHTUNG!

Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind von 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.

Hier finden Sie nützliche Informationen und Hilfestellungen (z. B. Umsatzberechnung) zur Beantragung der Energiekostenpauschale.

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