3. November 2025

E-Card Serviceentgelt 2025

Update

E-Card Serviceentgelt

Für alle Personen, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, fällt das Service-Entgelt für die e-Card an. Für 2026 ist somit am 15.11.2025 ein Service-Entgelt in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Betroffener Personenkreis

Für nachstehende Personen ist vom Dienstgeber ein Serviceentgelt einzuheben:

  • Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in einem Ausbildungsverhältnis
  • Dienstnehmer, die wegen einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen
  • Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung

E-Card Serviceentgelt – ausgenommen sind:

  • geringfügig beschäftigte Dienstnehmer
  • Dienstnehmer, die am Stichtag zum 15.11. keine Bezüge erhalten (etwa bei Wochenhilfe, Karenz nach dem Mutterschutzgesetz/Väter-Karenzgesetz, Präsenzdienst bzw. Zivildienst)
  • Dienstnehmer, die wegen einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen
  • Personen, deren Pensionsstichtag vor dem 01.04. des folgenden Kalenderjahres liegt

Meldung und Abfuhr

Das Service-Entgelt ist bei Selbstabrechnerverfahren mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung für November an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden und mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen für November bis spätestens 15.12. abzuführen.

 

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