27. November 2024

Behindertenausgleichstaxe 2025

Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt ab 2025 pro offener „Pflichtstelle“

  • für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern EUR 335,00 (2024: EUR 320,00)
  • für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern EUR 472,00 (2024: EUR 451,00)
  • für Arbeitgeber ab 400 Arbeitnehmern EUR 499,00 (2024: EUR 477,00)

Die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für 2025 erfolgt mit Bescheid des Sozialministeriumservice im Jahr 2026.

Zur Erinnerung

Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet insgesamt 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Bestimmte begünstigte behinderte Arbeitnehmer, insbesondere

  • Blinde,
  • Behinderte vor Vollendung des 19. Lebensjahres,
  • Behinderte für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses (auch nach Vollendung des 19. Lebensjahres),
  • Behinderte nach Vollendung des 50 Lebensjahres, wenn und solange der Grad ihrer Behinderung mindestens 70 % beträgt sowie
  • Behinderte nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder
  • Behinderte, die überwiegend auf einen Rollstuhl angewiesen sind

werden doppelt auf die Pflichtzahl angerechnet.

 

 

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