17. Juli 2023
BAO: Änderungen in der Bundesabgabenordnung
Abgabenänderungsgesetz 2023
BAO News
Am 21.4.2023 hat das Finanzministerium den Ministerialentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2023 vorgelegt. Am 14.6.2023 wurde die entsprechende Regierungsvorlage im Nationalrat vorgelegt. In diesem Gesetz finden sich zahlreiche Änderungen für das Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Umgründungssteuergesetz sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und weitere Nebengesetze. Es handelt sich dabei um ein technisches Änderungspaket, welches die Schwerpunkte in den Bereichen Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit, Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung und Ökologisierung des Steuerrechts setzt. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der Bungesabgabenordnung geben.
Änderungen in der Bundesabgabenordnung:
Gesetzliche Verankerung der Steuerberater-Quotenregelung
Die bestehende Steuerberater-Quotenregelung wird erstmals gesetzlich verankert. Für berufsmäßig vertretene Steuerpflichtige müssen demnach die Steuererklärungen bis längstens 31. März des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Diese Frist kann vom Finanzamt längstens bis zum 30. Juni verlängert werden. Die Quotenregelung gilt nicht für Einkommensteuererklärungen, mit denen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, erklärt werden.
Verwaltungsvereinfachungen für Landes- und Gemeindeabgaben
Ländern und Gemeinden wird es ermöglicht, Abgaben von höchstens € 300 durch eine formlose Zahlungsaufforderung anstelle einer Bescheiderlassung vorzuschreiben.
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