20. März 2026

Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2026

Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet insgesamt 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen (§ 1 Abs. 1 BEinstG). Dieser gesetzlichen Pflicht liegt die Überlegung zugrunde, dass die Teilnahme am Berufs- und Arbeitsleben ein zentrales Element für eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für eine inklusive Gesellschaft ist.

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2026 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

  • für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 344,-,
  • für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern monatlich € 485,- und
  • für Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern monatlich € 512,-.

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