1. August 2024
Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe und Studienförderung
Zuverdienstgrenze
Es kommt zu Änderungen!
Der Nationalrat hat kürzlich beschlossen, dass die jährliche Zuverdienstgrenze angehoben und künftig jährlich an die Inflation angepasst werden soll.
Konkret soll die Zuverdienstgrenze sowohl im Familienlastenausgleichsgesetz als auch im Studienförderungsgesetz ab 2025 jährlich an die Inflation angepasst werden. Gleichzeitig soll die Grenze für das heurige Jahr – rückwirkend mit 1. Jänner 2024 – von 15.000 Euro auf 16.455 Euro angehoben werden. Das entspricht einem Plus von 9,7 %.
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