28. August 2025
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2026
Für das Kalenderjahr 2026 werden vorbehaltlich der offiziellen Kundmachen in der Sozialversicherung voraussichtlich folgende Werte gelten:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 551,10
- Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 826,65
- Höchstbeitragsgrundlage: monatlich: € 6.930,00 (täglich: € 231,00)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 13.860,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 8.085,00
Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
- bis € 2.225,00: 0% (- 2,95% – Abschlag A03)
- über € 2.225,00 bis € 2.427,00: 1% (-1,95% – Abschlag A02)
- über € 2.427,00 bis € 2.630,00: 2% (- 0,95% – Abschlag A01)
- über € 2.630,00: 2,95% (normal)
Hinweis: Bei den Grenzwerten für die Arbeitslosenversicherung könnten sich noch Änderungen ergeben, wann diese kommen und wie diese aussehen werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
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