29. September 2023
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2024
Für das Kalenderjahr 2024 werden voraussichtlich nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten (vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung seitens der Österreichischen Gesundheitskasse und der Kundmachung im Bundesgesetzblatt):
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44
- Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66
- Höchstbeitragsgrundlage: monatlich: € 6.060,00 – täglich: € 202,00
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 7.070,00
Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
- bis € 1.951,00: 0 %
- über € 1.951,00 bis € 2.128,00: 1 %
- über € 2.128,00 bis € 2.306,00: 2 % (Lehrlinge 1,2 %)
- über € 2.306,00: 3 % (Lehrlinge 1,2 %)
E-Card-Service-Entgelt: € 13,80 (Stichtag 15.11.2024)
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