8. Mai 2025
Verlängerung des Spitzensteuersatzes
Der Spitzensteuersatz in Höhe von 55 % war grundsätzlich bis zum Jahr 2025 befristet. Dieser Spitzensteuersatz wird nun bis ins Jahr 2029 verlängert.
Weitere Details lesen Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
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