27. Oktober 2021

Update: Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Es wurden neue FAQs zu Förderinstrumenten wie Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz veröffentlicht. Nachstehend geben wir Ihnen ein Update:

Fixkostenzuschuss 800.000

Hier wurde festgehalten, dass ein nach dem GSVG versicherter Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen keinen FKZ 800.000 beantragen kann, da er kein Unternehmer iS des UGB ist. Dies gilt auch für alle anderen COVID-19-Beihilfen.

Verlustersatz

Zur Frage, wie die Höhe des Verlustes bei einem Unternehmer zu ermitteln ist, der auch Gesellschafter einer selbständig antragsberechtigten Personengesellschaft ist, wird folgende Ansicht vertreten:

Die Verlusttangente des Gesellschafters aus seiner Beteiligung an der Personengesellschaft ist bei seinem Antrag auf Verlustersatz nicht zu berücksichtigen. Diese Regelung vermeidet eine etwaige doppelte Berücksichtigung des Verlustes der Personengesellschaft.

Ist ein Unternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt, die aufgrund des Fehlens zivilrechtlicher Rechtspersönlichkeit nicht selbständig antragsberechtigt ist (zB GesbR), so ist die Verlusttangente des Gesellschafters aus seiner Beteiligung an der Personengesellschaft bei seinem Antrag auf Verlustersatz mitzuberücksichtigen.

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