11. August 2026
Geplante Paketsteuer ab Oktober 2026
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027 bis 2028 ist die Einführung einer Paketsteuer vorgesehen. Nach der aktuellen Regierungsvorlage soll diese ab 1. Oktober 2026 für bestimmte Versandhandelsumsätze gelten. Da es sich derzeit um einen Gesetzesentwurf handelt, bleibt die endgültige Beschlussfassung abzuwarten.
Wer wäre betroffen?
Die geplante Paketsteuer soll für Paketzustellungen an nichtunternehmerische Empfänger (Konsumenten) im Inland gelten. Erfasst werden Versandhandelsumsätze, die im Fernabsatz – etwa über Online-Shops oder elektronische Plattformen – abgeschlossen werden. Steuerschuldner wäre der jeweilige Versandhändler.
Wann fällt die Paketsteuer an?
Die Steuer soll nur für Versandhändler gelten, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr inländische Versandhandelsumsätze von mehr als 100 Millionen Euro erzielt haben. Die geplante Höhe der Paketsteuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket.
Neue EU-Regelung für Importsendungen
Unabhängig von der geplanten österreichischen Paketsteuer gilt bereits ab 1. Juli 2026 eine neue EU-Regelung für den Import-Versandhandel. Für Paketsendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von unter 150 Euro wird ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Artikel eingehoben.
Mit der geplanten Paketsteuer sollen große Versandhändler künftig zusätzlich belastet werden. Ob und in welcher Form die Regelung umgesetzt wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Unternehmen im Versandhandel sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.
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