5. August 2026
Gewerblicher Grundstückshandel
Nicht jede Grundstücksveräußerung zählt zur privaten Vermögensverwaltung. Liegt ein planmäßiges, auf Wiederveräußerung gerichtetes Vorgehen vor, kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen.
Der EStR-Wartungserlass 2026 stellt klar, dass dafür nicht zwingend die ursprüngliche Absicht beim Erwerb der Liegenschaft maßgeblich ist. Auch wenn der Entschluss zum systematischen Verkauf erst später gefasst wird, kann die Tätigkeit als gewerblich einzustufen sein.
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Durchführung und das Gesamtbild der Verhältnisse.
Da die steuerlichen Folgen eines gewerblichen Grundstückshandels erheblich sein können, empfiehlt sich insbesondere bei mehreren Grundstücksverkäufen eine frühzeitige steuerliche Beurteilung.
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