23. Februar 2022

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer: Umstellung begünstigter USt-Satz von 5% auf 10% per 31.12.2021

Im Zusammenhang mit der Umstellung des begünstigten USt-Satzes von 5 % auf 10 % per 31.12.2021 haben wir die Frage erhalten, wie der begünstigte Steuersatz in der UVA Jänner 2022 zu berücksichtigen ist, da im Formular U 30 ab Jänner 2022 dafür keine Position mehr vorgesehen ist.

Insbesondere für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Umsatzsteuerschuld gemäß vereinnahmten Entgelten) aber auch für Bilanzierer bei späterer Rechnungsausstellung ist dies relevant: Laut BMF ist aufgrund der Änderung des Steuersatzes der zu berücksichtigende Betrag in der Kennzahl 090 (sonstige Berichtigungen) zu erfassen.

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