20. März 2026

Steuerfreien Überstundenzuschlägen und Feiertagsarbeitsentgelt

EStG-Novelle zu steuerfreien Überstundenzuschlägen und Feiertagsarbeitsentgelt veröffentlicht

Es ist vollbracht: Die bereits mehrfach angekündigte Novelle zum Einkommensteuergesetz ist heute im Bundesgesetzblatt erschienen und damit sind nun auch offiziell folgende steuerliche Anpassungen (rückwirkend) in Kraft getreten:

  • Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (§ 68 Abs. 2 EStG) im Kalenderjahr 2026 für bis zu 15 Überstunden und maximal € 170,00 monatlich.
  • Feiertagsarbeitsentgelt (seit 01.01.2025 steuerpflichtig gewesen) ist wieder im Rahmen des § 68 Abs. 1 EStG steuerfrei.

Die EStG-Novelle gilt rückwirkend mit 01.01.2026. Nun haben auch jene Softwarehäuser „freie Bahn“, die vor Auslieferung des entsprechenden Programm-Updates noch die endgültige Gesetzwerdung abwarten wollten. Sofern die neuen Regelungen nicht ohnedies bereits vorab berücksichtigt worden sind, besteht eine diesbezügliche Aufrollungspflicht bis spätestens 31. Mai 2026.

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