28. Februar 2023

Steuertermine im März 2023

Fristen & Fälligkeiten

Steuertermine im März 2023

Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten. Wir haben die wichtigsten Steuertermine im März 2023 für Sie zusammengefasst.

Am 15.3.2023 sind ua fällig:

  • Umsatzsteuer Vorauszahlung für Jänner 2023
  • Normverbrauchsabgabe für Jänner 2023
  • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Jänner 2023
  • Werbeabgabe für Jänner 2023
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für Jänner 2023
  • Kreditgebühren (§ 33 TP 7, 18, 21) und Wechselgebühren für Jänner 2023
  • Lohnsteuer für Februar 2023
  • Dienstgeberbeitrag zum FLAF für Februar 2023
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2023
  • Kommunalsteuer für Februar 2023

15.3.2023: Entscheidung, ob monatliche oder vierteljährliche UVA

Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr 2022 € 100.000 überschritten haben, sind zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz unter € 100.000 und über € 30.000, sind die UVA vierteljährlich einzureichen. Eine freiwillige monatliche UVA-Abgabe ist möglich. Das Wahlrecht wird ausgeübt, indem fristgerecht für den ersten Voranmeldungszeitraum (zB für den Monat Jänner 2023) die UVA bis zum 15.3.2023 dem Finanzamt übermittelt wird. Andernfalls ist für den Voranmeldungszeitraum 1.Quartal 2023 die UVA bis zum 15.5.2023 einzureichen.

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