28. Februar 2023
Steuertermine im März 2023
Fristen & Fälligkeiten
Steuertermine im März 2023
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten. Wir haben die wichtigsten Steuertermine im März 2023 für Sie zusammengefasst.
Am 15.3.2023 sind ua fällig:
- Umsatzsteuer Vorauszahlung für Jänner 2023
- Normverbrauchsabgabe für Jänner 2023
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Jänner 2023
- Werbeabgabe für Jänner 2023
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für Jänner 2023
- Kreditgebühren (§ 33 TP 7, 18, 21) und Wechselgebühren für Jänner 2023
- Lohnsteuer für Februar 2023
- Dienstgeberbeitrag zum FLAF für Februar 2023
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2023
- Kommunalsteuer für Februar 2023
15.3.2023: Entscheidung, ob monatliche oder vierteljährliche UVA
Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr 2022 € 100.000 überschritten haben, sind zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz unter € 100.000 und über € 30.000, sind die UVA vierteljährlich einzureichen. Eine freiwillige monatliche UVA-Abgabe ist möglich. Das Wahlrecht wird ausgeübt, indem fristgerecht für den ersten Voranmeldungszeitraum (zB für den Monat Jänner 2023) die UVA bis zum 15.3.2023 dem Finanzamt übermittelt wird. Andernfalls ist für den Voranmeldungszeitraum 1.Quartal 2023 die UVA bis zum 15.5.2023 einzureichen.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!