29. November 2024

Steuertermine im Dezember 2024

Steuertermine Dezember 2024

Fristen & Fälligkeiten im Dezember

Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Dezember 2024 für Sie zusammengefasst.

Am 16.12.2024 sind ua fällig:

  • Umsatzsteuer Vorauszahlung für Oktober 2024
  • Lohnsteuer für November 2024
  • Dienstgeberbeitrag für November 2024  zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für November 2024
  • Normverbrauchsabgabe für Oktober 2024
  • Kapitalertragsteuer für Oktober 2024 gem. §93 Abs.3 i.V.m. §96 Abs.1 Z3 EStG
  • Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für November 2024
  • Werbeabgabe für Oktober 2024
  • Kommunalsteuer für November 2024

Am 31.12.2024 ist ua fällig:

  • Firmenbuch – Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2023

Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmter Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 sind bis spätestens 30.9.2024 elektronisch beim Firmenbuch einzureichen und offenzulegen. Grundsätzlich sind dazu die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften verpflichtet. Daher sind diese auch Adressaten der Strafbestimmungen.

Wer es dennoch nicht schafft, fristgerecht einzureichen, dem droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens € 700 pro Geschäftsführer (Vorstand) und Gesellschaft (kleine Kapitalgesellschaften) sowie alle zwei Monate weitere automatische Zwangsstrafen, bis der Jahresabschluss beim Firmenbuch hinterlegt ist. Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erhöht sich die Zwangsstrafe im ordentlichen Verfahren auf das Dreifache, also mindestens € 2.100 pro Organ und Gesellschaft; bei großen Kapitalgesellschaften auf das Sechsfache, also mindestens € 4.200 pro Organ und Gesellschaft. Bei Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen und beträgt € 350.

Hinweis: Für die Fristeinhaltung ist das Einlangen bei Gericht relevant. Da es erfahrungsgemäß bei der elektronischen Einreichung in strukturierter Form (xml) durchaus zu Verzögerungen bei der Konvertierung oder aufgrund von Serverüberlastung kommen kann, empfiehlt es sich, einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen.

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