27. April 2022
Steuerneutralität des Tausches von Kryptoassets gilt auch für im Betriebsvermögen gehaltene Kryptoassets
Der Fachsenat für Steuerrecht der KSW hat iZm den neuen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptoassets das BMF um Klarstellung gebeten, ob die Regelung der Nichtbesteuerung des Tausches von Kryptowährungen in andere Kryptowährungen auch für im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen anzuwenden ist. Jüngst hat das BMF bestätigt, dass die steuerliche Unbeachtlichkeit des Tausches von Kryptowährungen gegen Kryptowährungen auch im betrieblichen Bereich zur Anwendung kommt.
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