20. März 2026

Säumniszuschläge in der Sozialversicherung 2026

Bei Meldeverstößen in der Sozialversicherung fällt grundsätzlich ein Säumniszuschlag von € 70 pro Verstoß an. Für verspätete Übermittlungen der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) gilt jedoch eine gestaffelte Regelung, abhängig davon, wie lange die Meldung verspätet erfolgt. Bei geringfügigen Verspätungen fallen niedrigere Zuschläge an, während bei längeren Verzögerungen der volle Betrag von € 70 vorgeschrieben wird. Insgesamt darf die Summe aller Säumniszuschläge innerhalb eines Beitragszeitraums € 1.155 nicht überschreiten.

Ab 1.1.2026 kommt es zudem zu einer Anpassung der Verzugszinsen bei nachträglichen Berichtigungen der mBGM: Diese betragen künftig 5,53 % (2025: 7,03 %).

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