20. Juli 2026

Sachbezug bei Spezialfahrzeugen: Neue Klarstellungen ab 2026

Die Lohnsteuerrichtlinien enthalten neue Klarstellungen zum Sachbezug bei Spezialfahrzeugen.

Kein Sachbezug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fällt unter anderem bei Spezialfahrzeugen an, deren Bauart eine private Nutzung praktisch ausschließt. Ab 2026 gilt dies auch für bestimmte Kasten- und Pritschenwägen, die nicht überwiegend zur Personenbeförderung bestimmt sind und nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen.

Voraussetzung ist jedoch, dass es sich tatsächlich um ein Spezialfahrzeug mit fest verbauten Einbauten handelt. Leicht entfernbare Einrichtungen reichen dafür nicht aus.

Erfolgt eine darüber hinausgehende Privatnutzung, ist grundsätzlich ein Sachbezug anzusetzen. Besteht hingegen ein nachweisbares Privatnutzungsverbot, kann ein Sachbezug entfallen.

Für den Nachweis gegenüber der Finanz bleibt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch weiterhin von zentraler Bedeutung. Nur so kann im Prüfungsfall belegt werden, dass keine private Nutzung erfolgt ist.

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