2. Juni 2025

REMINDER: Vordienstzeitenanrechnung im Hotel- und Gastgewerbe

Vergessen Sie bitte nicht, dass seit 01.05.2025 im kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltssystem des Hotel- und Gastgewerbes die Neuregelung über Vordienstzeiten und Branchenerfahrung (Abschnitt XIII. des Kollektivvertrages) in Kraft tritt.

Diese Regelung gilt seit 01.05.2025 sowohl für neue Dienstverhältnisse als auch für bereits bestehende Dienstverhältnisse.

Anrechnung von facheinschlägigen Vordienstzeiten

Für Mitarbeiter ab der Lohn-/Beschäftigungsgruppe 3 sind facheinschlägige Vordienstzeiten

  • beim selben Arbeitgeber im vollen Ausmaß anzurechnen,
  • bei anderen Arbeitgeberim Hotel- und Gastgewerbe (unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland zurückgelegt wurden) sind mit höchstens bis zu drei Jahren anzurechnen, und zwar nur insoweit, als bei dem aktuellen Arbeitgeber keine bzw. weniger als drei anrechenbare Jahre vorliegen.

Vorsicht!

Die Pflicht zur Vordienstzeitenanrechnung gilt auch für am 1. Mai 2025 bereits bestehende Dienstverhältnisse. Die Bekanntgabe der Vordienstzeiten muss diesfalls bis spätestens 30.09.2025 erfolgen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer schriftlich auffordern und dabei auf die Konsequenzen hinweisen. Der Anspruch auf Vordienstzeitenanrechnung verfällt, wenn Arbeitnehmer innerhalb der Frist keine Vordienstzeiten bekannt geben.

Anrechnung der Branchenerfahrung bei Hilfskräften

Von der vorstehend erwähnten Regelung über die Vordienstzeitenanrechnung ist die Anrechnung von Branchenerfahrung für Hilfskräfte zu unterscheiden, die an sich in die Lohn-/Beschäftigungsgruppe 5 fallen würden:

Im Hilfskräftebereich wird langjährige Erfahrung im Hotel- und Gastgewerbe in der Weise berücksichtigt, dass bei Vorliegen von zehn Branchenjahren im Hotel- und Gastgewerbe die Einstufung in die Lohn-/Beschäftigungsgruppe 4 zu erfolgen hat (anstelle der Gruppe 5). Für die Dienstjahresstufe (innerhalb der Lohn-/Beschäftigungsgruppe 4) sind Zeiten der Branchenerfahrung aber nur dann anzurechnen, wenn es sich um Zeiten im selben Betrieb handelt.

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