2. April 2026

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2026

Die sogenannten Regelbedarfssätze dienen als Orientierung für die Berechnung von Unterhaltsleistungen für Kinder und werden jährlich angepasst. Mit 1.1.2026 wurden die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze erneut erhöht.

Die neuen Richtwerte:

0 – 5 Jahre 6 – 9 Jahre 10 – 14 Jahre 15 – 19 Jahre ≥ 20 Jahre
Regelbedarfssätze in € 360 460 560 700 800

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