2. April 2026
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2026
Die sogenannten Regelbedarfssätze dienen als Orientierung für die Berechnung von Unterhaltsleistungen für Kinder und werden jährlich angepasst. Mit 1.1.2026 wurden die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze erneut erhöht.
Die neuen Richtwerte:
| 0 – 5 Jahre | 6 – 9 Jahre | 10 – 14 Jahre | 15 – 19 Jahre | ≥ 20 Jahre | |
| Regelbedarfssätze in € | 360 | 460 | 560 | 700 | 800 |
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