5. Juli 2021
Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
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<p>In Hinblick auf den Zahlungstermin 30.6.2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als € 100 Abgabenrückstand versandt, in dem die Möglichkeiten für Ratenzahlungen in zwei Phasen (ebenfalls mit einer Safety-Car-Phase für die Monate Juli, August und September 2021) detailliert dargestellt ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Modells ist es, dass mehr als die Hälfte des Abgabenrückstandes nach dem 15.3.2020 entstanden ist.</p>
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<p>Ab 1.7.2021 betragen die Stundungszinsen bis 30.6.2024 1,38 % (statt 3,38%).</p>
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