3. Februar 2025

Generation Silber: Darf’s ein bisserl mehr sein?

Pension & Einkommensteuer

Einkommensteuernachzahlungen?

Immer wieder stößt es bei Pensionisten auf Unverständnis, wenn sie wegen einer Erwerbstätigkeit mit Einkommensteuernachzahlungen konfrontiert werden. Das liegt im System der Einkommensteuer, wonach das Einkommen, zu dem sowohl die Pensionsbezüge als auch Erwerbseinkünfte zählen, steuerpflichtig ist. Nicht nur das: Die Erwerbseinkünfte sind außerdem „voll“ sozialversicherungspflichtig. Damit der eine oder andere im Regelpensionsalter (trotzdem) zur Weiterarbeit motiviert wird, wurde schon 2024 eine Begünstigung geschaffen, durch welche die vom Erwerbstätigen zu tragenden Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe von 10,25% bis zu maximal € 112,97 monatlich bzw € 1 335,64 jährlich vom Bund übernommen werden. Dies unabhängig davon, ob man weiterhin als Selbständiger oder Arbeitnehmer tätig ist.

Die schlechte Nachricht

Das gilt (vorläufig) nur noch 2025. Von dieser – automatisiert abgewickelten – Beitragsübernahme zu unterscheiden ist die Halbierung der Pensionsbeiträge für erwerbstätige „Pensionsaufschieber“, also Personen, die trotz erreichten Regelpensionsalter die Pension noch nicht beansprucht haben (Antragsprinzip!). Dieser Bestimmung kommt in der Regel wenig Lenkungswirkung zu, wenn man sich einem solchen Aufschub einmal rechnerisch nähert. Für ältere (unselbständige) Arbeitnehmer gibt es außerdem Befreiungen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Insolvenzentgeltsicherungsbeitrag (spätestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr), beim Unfallversicherungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag und DZ bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

 

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