3. September 2025
Kalte Progression: Letztes Drittel wird einbehalten
Aus Gründen der Budgetkonsolidierung wird die Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs in den Kalenderjahren 2025 bis 2028 nur im Ausmaß von zwei Dritteln erfolgen. Die Bestimmung, welche die Bundesregierung dazu verpflichtet, das letzte Drittel der Inflationsanpassung zu verteilen, wird damit für die kommenden Jahre außer Kraft gesetzt.
Diese wesentliche steuerliche Änderung ist Teil des sogenannten Budgetbegleitgesetzes 2025, das am 18.6.2025 beschlossen wurde.
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