6. April 2026
Hitzeschutzverordnung seit 2026 in Kraft
Als Reaktion auf den Klimawandel und zunehmende Hitzebelastungen im Sommer wurde mit 1.1.2026 die neue Hitzeschutzverordnung erlassen. Ziel dieser Regelung ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor gesundheitlichen Risiken durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen.
Betroffene Branchen
Die Verordnung richtet sich insbesondere an Betriebe mit Tätigkeiten im Freien. Dazu zählen unter anderem Branchen wie Bauunternehmen, Zustelldienste, Wachdienste, Abfallbehandlung, Festivalbetriebe oder Gärtnereien. Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu beurteilen und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen bei Hitzewarnungen
Besondere Bedeutung kommt dabei Hitzewarnungen der Geosphere Austria zu. Wird eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (Vorsicht – gelb) ausgegeben, müssen Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten umsetzen.
Die Verordnung nennt dabei beispielhaft folgende Maßnahmen:
- Vorverlegung des Arbeitsbeginns sowie Verlängerung von Pausen
- Beschattung von Arbeitsplätzen, Wasservernebelung oder Bereitstellung von Duschmöglichkeiten
- Verlagerung schwerer körperlicher Tätigkeiten auf kühlere Tageszeiten
- Bereitstellung von Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, leichter Kleidung, Trinkwasser und Sonnenschutzmitteln
Dokumentation der Maßnahmen
Die getroffenen Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert und jederzeit einsehbar sein. Die entsprechenden Informationen sind daher in Arbeitsstätten, auf Baustellen sowie bei auswärtigen Arbeitsstellen entweder elektronisch oder in Papierform bereitzustellen. Diese Dokumentation muss sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für das Arbeitsinspektorat zugänglich sein.
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