19. Mai 2025

Gerichtsgebühren wurden angehoben

Die Gerichtsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2021 valorisiert. Mit 1. April 2025 wurden die Gerichtsgebühren wieder angehoben.

Die Erhöhung der Gerichtsgebühren beträgt für die meisten Gebühren 23 % (!). Aber nicht nur Personen, die sich in einem Gerichtsverfahren befinden, sind von diesen Erhöhungen betroffen, sondern jeder, der sich auch abseits von Gerichtsverfahren einer Gerichtsauskunft bedient (z.B. Firmenbuch-/Grundbuchabfragen).

Nicht davon betroffen sind jene Gebühren, die einen Prozentsatz einer bestimmten Bemessungsgrundlage ausmachen.

Konsequent dazu wurde auch die Einkommensgrenze, bis zu jener man von Gerichtsgebühren befreit ist, von € 14.834 auf € 18.251 angehoben.
Nichtsdestotrotz wird das Streiten vor Gericht und alle sonstigen Gerichtsanfragen künftig spürbar teurer.

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