30. Mai 2023

COVID-19-Dienstfreistellung

Wurden Personen auf Grund eines ab dem 03.12.2021 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, wurden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Mit 30.04.2023 endete die COVID-19-Dienstfreistellung von Risikopatienten.

Anträge auf Kostenerstattung für mit Ende April beendeten Freistellungen können noch bis zum 12.06.2023 bei der Österreichischen Gesundheitskasse eingebracht werden.

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