12. April 2026
Absetzbeträge und Negativsteuer: Reduzierung der Steuerlast
Nach Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens wird die Einkommensteuer anhand des progressiven Tarifs berechnet. Anschließend werden Absetzbeträge direkt von der Steuer abgezogen – sie wirken somit unmittelbar steuermindernd und können die Steuerlast deutlich reduzieren.
Zu den wichtigsten Absetzbeträgen zählen unter anderem:
- Familienbonus Plus: bis zu € 2.000,16 jährlich pro Kind (bis 18 Jahre), danach € 700,08
- Verkehrsabsetzbetrag inklusive möglicher Zuschläge für Pendler und niedrigere Einkommen
- Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag ab € 601 jährlich
- Pendlereuro: € 2 pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Jahr
- Unterhaltsabsetzbetrag für nicht haushaltszugehörige Kinder
- Mehrkindzuschlag sowie Pensionistenabsetzbetrag
Zusätzlich wird der Kinderabsetzbetrag monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und scheint daher nicht im Steuerbescheid auf.
Negativsteuer bei geringem Einkommen
Auch bei niedrigem Einkommen kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung lohnen: Ergibt sich rechnerisch keine oder nur eine sehr geringe Steuer, können bestimmte Beträge als Gutschrift ausbezahlt werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu € 790 bzw. € 710 für Pensionisten)
- Auszahlung von Absetzbeträgen wie dem Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kindermehrbetrag von bis zu € 700 pro Kind bei niedrigem Einkommen
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