12. Juni 2026

Steuerliche Abgrenzung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen

Werden im Rahmen einer Sanierung sowohl Instandhaltungs- als auch Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob zwischen den Maßnahmen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Sind Instandhaltungsarbeiten lediglich eine Folge der Instandsetzung, ist der gesamte Aufwand grundsätzlich als Instandsetzungsaufwand zu beurteilen.

Wären die Instandhaltungsmaßnahmen hingegen unabhängig von der Instandsetzung ohnehin erforderlich gewesen, sind beide Aufwendungen steuerlich getrennt zu behandeln.

Gerade bei umfangreichen Sanierungen empfiehlt sich daher eine sorgfältige Dokumentation der einzelnen Maßnahmen.

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